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   BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B   

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https://dejure.org/2022,8535
BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B (https://dejure.org/2022,8535)
BSG, Entscheidung vom 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B (https://dejure.org/2022,8535)
BSG, Entscheidung vom 01. März 2022 - B 5 R 328/21 B (https://dejure.org/2022,8535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Rentenleistungen; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB X § 45
    Rückforderung von Rentenleistungen; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.06.2021 - B 5 RE 6/21 B

    Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht nach Zulassung als

    Auszug aus BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN; BSG Beschluss vom 24.6.2021 - B 5 RE 6/21 B - juris RdNr 6) .

    In der Beschwerdebegründung muss deshalb unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG zu dem Problemkreis substantiiert vorgebracht werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt oder durch die schon vorliegenden Urteile und Beschlüsse die aufgeworfene Frage noch nicht beantwortet worden ist (vgl ua BSG Beschluss vom 24.6.2021 - B 5 RE 6/21 B - juris RdNr 7 mwN) .

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

    Auszug aus BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B
    Ebenso wenig setzt er sich mit einer Entscheidung des BSG auseinander, die das genannte Urteil vom 21.3.1990 im Rahmen der Überprüfung der Ermessensentscheidung eines Rentenversicherungsträgers aufgreift (vgl BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 15 RdNr 33 ff; zu einer weiteren Entscheidung aus dem Bereich der Arbeitsförderung vgl BSG Urteil vom 21.6.2001 - B 7 AL 6/00 R - juris RdNr 24).
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN; BSG Beschluss vom 24.6.2021 - B 5 RE 6/21 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von

    Auszug aus BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B
    Das BSG habe im Urteil vom 21.3.1990 ( 7 RAr 112/88 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 2) ausgeführt, die Geltendmachung einer Erstattungsforderung sei nicht deshalb rechtswidrig, weil die Doppelzahlung nicht vom Begünstigten verschuldet, sondern ursächlich auf das Arbeitsamt zurückzuführen sei.
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 6/00 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Zukunft

    Auszug aus BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B
    Ebenso wenig setzt er sich mit einer Entscheidung des BSG auseinander, die das genannte Urteil vom 21.3.1990 im Rahmen der Überprüfung der Ermessensentscheidung eines Rentenversicherungsträgers aufgreift (vgl BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 15 RdNr 33 ff; zu einer weiteren Entscheidung aus dem Bereich der Arbeitsförderung vgl BSG Urteil vom 21.6.2001 - B 7 AL 6/00 R - juris RdNr 24).
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 1/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B
    Deshalb ist nicht erkennbar, inwiefern der einzige vom Kläger angeführte Umstand, dass nämlich Rentenzahlungen und Arbeitsamtszahlungen einen anderen Sachverhalt darstellten, für eine fortbestehende Klärungsbedürftigkeit der von ihm aufgeworfenen Frage sprechen könnte (dazu, dass sich die Rechtsfrage auf eine verallgemeinerungsfähige abstrakt-generelle Aussage zu einer Rechtsvorschrift beziehen muss und nicht auf die Subsumtion im Einzelfall, vgl BSG Beschluss vom 6.1.2022 - B 5 LW 1/21 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 09.09.2019 - B 5 R 21/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B
    Die Rechtsbehelfe des Klägers gegen die Ablehnung seines hierauf bezogenen Überprüfungsantrags blieben allesamt ohne Erfolg (Bescheid vom 5.2.2015, Widerspruchsbescheid vom 26.6.2015, Gerichtsbescheid des SG vom 15.2.2016, LSG-Urteil vom 28.11.2018, Beschluss des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 9.9.2019 <B 5 R 21/19 B> bzw über die Anhörungsrüge vom 3.3.2020 <B 5 R 38/19 C>, Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 8.12.2020 <1 BvR 717/20>).
  • BSG, 05.08.2014 - B 13 R 133/14 B
    Auszug aus BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B
    Das sozialgerichtliche Verfahren gegen die zuvor genannten Bescheide fand mit Beschluss des BSG vom 5.8.2014 (B 13 R 133/14 B) seinen Abschluss.
  • BSG, 20.02.2019 - B 5 R 38/19 B
    Auszug aus BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B
    Die Rechtsbehelfe des Klägers gegen die Ablehnung seines hierauf bezogenen Überprüfungsantrags blieben allesamt ohne Erfolg (Bescheid vom 5.2.2015, Widerspruchsbescheid vom 26.6.2015, Gerichtsbescheid des SG vom 15.2.2016, LSG-Urteil vom 28.11.2018, Beschluss des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 9.9.2019 <B 5 R 21/19 B> bzw über die Anhörungsrüge vom 3.3.2020 <B 5 R 38/19 C>, Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 8.12.2020 <1 BvR 717/20>).
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